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Gutachten für Baumängel

Treffsicher

Gutachten mit Sachverstand und Weitblick

Wann liegt ein Baumangel vor?

Ein Baumangel ist immer dann gegeben, wenn die tatsächliche Beschaffenheit eines Bauwerks von der vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht. Doch in der Praxis gestaltet sich die Feststellung nicht immer so einfach. Nicht jede Abweichung gilt als Baumangel und nicht jeder festgestellte Mangel führt automatisch zu einem Anspruch auf Beseitigung.

Welche Vereinbarungen wurden getroffen?

Wie sollten die Arbeiten des Unternehmers normalerweise aussehen?

Diese und weitere Fragen beantwortet unser erfahrener Baugutachter für Sie.

Begutachtung vor Ablauf der Garantiefrist

Stellen Sie fest, dass Baumängel oder gar Baupfusch vorliegen, haben Sie als Bauherr Anspruch auf eine kostenfreie Instandsetzung. Unser Baugutachter prüft die Bausubstanz Ihres Gebäudes sorgfältig. Entdeckt er Mängel, können Sie diese dem Bauträger oder dem verantwortlichen Gewerk innerhalb der Garantiefrist melden.

Dieser Zeitraum, im Werkvertrag festgelegt, beträgt in der Regel zwei bis fünf Jahre – bei der Gebäudehülle oft sogar bis zu zehn Jahre. Die Garantiezeit beginnt mit der Fertigstellung beziehungsweise nach der Bauendabnahme.

Ursachenanalyse durch den Baugutachter

Unsere qualifizierten und erfahrenen Baugutachter klären für Sie, ob die festgestellten Mängel auf eine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind. Sie analysieren, ob die Ursachen in Ausführungs-, Planungs- oder Materialfehlern liegen.

Auf Wunsch erstellt unser Bausachverständiger ein detailliertes Bauschadengutachten, das auch eine Fotodokumentation der festgestellten Mängel enthält.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um die Qualität und Sicherheit Ihres Bauprojekts zu gewährleisten.

FAQ

Fragen zu Gutachten für Baumängel

Wann liegt ein Baumangel vor?

Ein Baumangel liegt vor, wenn die tatsächliche Beschaffenheit eines Bauwerks von der mit dem Bauunternehmer vereinbarten Soll-Beschaffenheit abweicht.

Allerdings stellt nicht jede Abweichung automatisch einen Mangel dar, und nicht jeder Mangel berechtigt zur Beseitigung.

Unser Baugutachter unterstützt Sie bei der Klärung, ob ein Mangel vorliegt und welche Massnahmen sinnvollerweise ergriffen werden sollten.

Was passiert, wenn Baumängel vor Ablauf der Garantiefrist festgestellt werden?

Sollten Sie vor Ablauf der Garantiefrist Baumängel oder Baupfusch feststellen, haben Sie als Bauherr Anspruch auf eine kostenfreie Instandsetzung.

Unser Baugutachter prüft die Bausubstanz Ihres Gebäudes und unterstützt Sie dabei, die Mängel dem Bauträger oder dem verantwortlichen Gewerk fristgerecht mitzuteilen.

Die Garantiezeit variiert je nach Vertrag und beträgt in der Regel zwei bis fünf Jahre – bei der Gebäudehülle kann sie bis zu zehn Jahre betragen.

Wie helfen unsere Baugutachter bei der Ursachenanalyse eines Baumangels?

Unsere qualifizierten Baugutachter prüfen, ob die festgestellten Mängel auf eine vertragswidrige Leistung zurückzuführen sind. Dabei analysieren sie mögliche Ausführungs-, Planungs- oder Materialfehler.

Auf Wunsch erstellt unser Bausachverständiger ein ausführliches Bauschadengutachten, das auch eine Fotodokumentation der Mängel umfasst.

Warum ist es wichtig, auf die Expertise eines Baugutachters zu vertrauen?

Die Qualität und Sicherheit Ihres Bauprojekts hängen entscheidend von der fachgerechten Beurteilung und Beseitigung von Mängeln ab. Unsere erfahrenen Baugutachter sorgen mit ihrer Expertise dafür, dass Sie fundierte Entscheidungen treffen können und Ihr Bauvorhaben den vereinbarten Standards entspricht.

Kontakt

Sie benötigen eine unserer Leistungen oder wünschen eine Beratung?

Füllen Sie einfach nachfolgendes Formular aus, senden Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

    IQS Baucontrolling GmbH
    Ingenieurbüro für Qualitätssicherung
    Thurgauerstrasse 105
    3. Obergeschoss
    8152 Glattpark (Opfikon)