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Bau-Garantieabnahmen

Ihre Investition verdient Sorgfalt

Bau-Garantieabnahmen mit Verlässlichkeit

Die Bautätigkeit in der Schweiz bleibt ungebrochen hoch, die Nachfrage ist gross. Doch der anhaltende Preis- und Termindruck stellt ein erhebliches Risiko für Bauherrinnen und Bauherren dar.

In diesem Spannungsfeld wird die Bauabnahme – die Überprüfung der Vertragserfüllung durch den Unternehmer – zu einem entscheidenden Schritt. Sie ist weit mehr als eine blosse Formalität: Es geht um Ihre Sicherheit, den Werterhalt und die langfristige Qualität Ihres Bauwerks.

RECHTE UND PFLICHTEN – Klare Regeln für alle Beteiligten

Bei Bauabnahmen sind die geltenden Rechte und Pflichten essenziell. Das Obligationenrecht (OR) nimmt den Bauherrn in die Pflicht, während die SIA-Norm 118 klare Vorgaben für den Unternehmer definiert. Diese Norm verlangt, dass der Unternehmer die Vollendung seines Werkes anzeigt. Daraufhin muss der Bauherr innerhalb eines Monats die Prüfung auf vertragliche Erfüllung vornehmen. Unterbleibt diese Prüfung, gilt das Werk stillschweigend als mängelfrei abgenommen.

Empfehlenswerte Unterlagen für eine reibungslose Abnahme

Bereiten Sie die Bauabnahme sorgfältig vor: Alle behördlichen Abnahmen sowie eine vollständige Bauwerksdokumentation sollten vorliegen. Dazu gehören auch Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie Angaben zu den Garantiefristen. Eine lückenlose Dokumentation ist nicht nur für die Abnahme relevant, sondern auch für die spätere Beweissicherung von grosser Bedeutung.

Durchführung der Abnahme – Professionelle Unterstützung

Gemäss SIA-Norm 118 ist eine gemeinsame Bauabnahme durch Unternehmer und Bauherr erforderlich. Dabei sollten alle sichtbaren Mängel präzise dokumentiert werden. Eine Fachperson kann Sie dabei unterstützen, Mängel zu identifizieren und die geeigneten Schritte zur Mängelbehebung einzuleiten.

Fristen und Sicherheiten bei Mängeln – Ihre Rechte wahren

Nach der SIA-Norm gilt ein Werk erst dann als mängelfrei, wenn alle festgestellten Mängel behoben sind. Offenkundige Mängel können bis zwei Jahre nach der Abnahme gerügt werden. Denken Sie daran: Garantiescheine bieten keinen automatischen Schutz vor Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt der Abnahme bestanden haben.

Zum Obligationenrecht

Mängelrüge

Die Frist für Mängelrügen bei Grundstückskäufen und unbeweglichen Werken beträgt neu 60 Tage ab Abnahme oder Entdeckung des Mangels. Eine Verkürzung dieser Frist ist unzulässig.

Nachbesserungsrecht

Das unentgeltliche Nachbesserungsrecht bei Baumängeln kann vertraglich nicht mehr ausgeschlossen werden.

Anwendungsbereich

Das Nachbesserungsrecht gilt neu auch beim Kauf von Grundstücken mit noch zu errichtenden Bauwerken sowie bei Bauwerken, die weniger als zwei Jahre vor dem Verkauf neu erstellt wurden.

Verjährung

Die fünfjährige Verjährungsfrist kann nicht zum Nachteil des Käufers oder Bestellers abgeändert werden.

Zum Übergangsrecht

Grundsätzlich werden „alte“ Verträge, die bis zum 31. Dezember 2025 abgeschlossen wurden, nach dem bisherigen Recht beurteilt. 

„Neue“ Verträge, die ab dem 1. Januar 2026 abgeschlossen werden, unterliegen dem neuen Recht. 

Projekte, bei denen STWE-Einheiten überjährig verkauft werden, können daher nicht mit einheitlichen Standardverträgen abgewickelt werden, sofern diese nicht den neuen gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Fazit: Vertrauen beginnt mit Professionalität.

Setzen Sie auf eine professionell durchgeführte Bauabnahme. So stellen Sie sicher, dass Ihre Investition geschützt ist und Sie die Hausschlüssel mit gutem Gewissen entgegennehmen können.
Vertrauen Sie auf Qualität – für ein sicheres Zuhause.

FAQ

Fragen zur Bauabnahme in der Schweiz

Was ist eine Bauabnahme?

Die Bauabnahme ist der Prozess, bei dem die Vertragserfüllung durch den Unternehmer überprüft wird. Sie stellt sicher, dass das Bauwerk den vertraglichen Anforderungen entspricht und ist entscheidend für die Qualität und Sicherheit Ihres Bauwerks.

Warum ist die Bauabnahme mehr als nur eine Formalität?

Die Bauabnahme schützt Ihre Investition und stellt sicher, dass alle vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllt sind. Sie bietet Ihnen Sicherheit vor Mängeln und gewährleistet, dass das Bauwerk funktionstüchtig und sicher ist.

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Bauherr?

Gemäss dem Obligationenrecht (OR) sind Sie verpflichtet, das Werk nach der Anzeige der Vollendung innerhalb eines Monats zu prüfen. Versäumen Sie dies, gilt das Werk stillschweigend als mängelfrei abgenommen.

Die SIA-Norm 118 gibt Ihnen darüber hinaus klare Vorgaben zur Verantwortung des Unternehmers.

Welche Unterlagen benötige ich zur Bauabnahme?

Für eine reibungslose Bauabnahme sollten alle behördlichen Abnahmen, eine vollständige Bauwerksdokumentation sowie Betriebs- und Wartungsanleitungen inklusive Garantiefristen vorliegen.

Eine sorgfältige Dokumentation ist sowohl für die Abnahme als auch für die spätere Beweissicherung von grosser Bedeutung.

Wie wird die Bauabnahme durchgeführt?

Die Abnahme erfolgt gemeinsam durch Unternehmer und Bauherr. Sichtbare Mängel sollten im Abnahmeprotokoll festgehalten werden.

Es kann sinnvoll sein, eine Fachperson beizuziehen, die Sie bei der Identifizierung von Mängeln und der Einleitung geeigneter Massnahmen zur Mängelbehebung unterstützt.

Welche Fristen gelten für Mängel?

Nach der SIA-Norm gilt ein Werk erst dann als mängelfrei, wenn alle festgestellten Mängel behoben sind. Offenkundige Mängel können bis zwei Jahre nach der Abnahme gerügt werden, verdeckte Mängel bis spätestens fünf Jahre nach der Abnahme.

Schützen Garantiescheine vor Mängeln?

Garantiescheine bieten keinen automatischen Schutz vor Mängeln, die bereits bei der Abnahme vorhanden waren. Es ist daher wichtig, sämtliche Mängel rechtzeitig zu dokumentieren und zu rügen.

Warum sollte ich die SIA-Norm 118 beachten?

Die SIA-Norm 118 bietet klare Richtlinien für die Bauabnahme und schützt Ihre Rechte als Bauherr. Eine fachgerechte Durchführung der Abnahme gemäss dieser Norm stellt sicher, dass Ihre Investition geschützt ist und Sie die Hausschlüssel mit gutem Gewissen entgegennehmen können.

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